Leitlinie

Individuell Leben - Ambulant Betreutes Wohnen verfügt über eine

langjährige Erfahrung in der Betreuungstätigkeit von Menschen

mit Behinderungen.

 

Wichtig sind für uns, Transparenz des Vorgehens, klare Zuständigkeiten,

Flexibilität und Zuverlässigkeit, fachliche Kompetenz und Effizienz

bei der Verwendung eingesetzter Mittel.

 

Wir haben mit den zuständigen Sozialhilfeträgern eine Leistungsvereinbarung für den Leistungsbereich Ambulant

Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen abgeschlossen.

Der Sozialhilfeträger übernimmt die Betreuungskosten der

Hilfebedürftigen, die zum Personenkreis § 19 abs 3 XII i.