Leitlinie
Individuell Leben - Ambulant Betreutes Wohnen verfügt über eine
langjährige Erfahrung in der Betreuungstätigkeit von Menschen
mit Behinderungen.
Wichtig sind für uns, Transparenz des Vorgehens, klare Zuständigkeiten,
Flexibilität und Zuverlässigkeit, fachliche Kompetenz und Effizienz
bei der Verwendung eingesetzter Mittel.
Wir haben mit den zuständigen Sozialhilfeträgern eine Leistungsvereinbarung für den Leistungsbereich Ambulant
Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen abgeschlossen.
Der Sozialhilfeträger übernimmt die Betreuungskosten der
Hilfebedürftigen, die zum Personenkreis § 19 abs 3 XII i.